Beurlaubung

Freistellung von der Schule

Gruppenbild vor gelbem Schulbus bei High School Year mit MAP in Kanada

Für die Dauer deines Auslandsjahes wirst du hier in Deutschland von der Schule beurlaubt. 

Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, solltest du rechtzeitig mit deiner Schulleitung über die Beurlaubung für die Zeit deines Auslandsaufenthalts sprechen. Schüler, die nach der 9. Klasse für ein Schuljahr ins Ausland gehen, haben die Möglichkeit die 10. Klasse zu überspringen und werden nach ihrer Rückkehr in der Regel in die 11. Klasse auf Probe eingestuft. Bei einer Schulzeit von 13 Jahren empfiehlt sich die 11. Klasse für den Auslandsaufenthalt, wobei die Schüler anschließend wieder in ihre alte Klasse einsteigen können.

In einigen Bundesländern erhält man mit Bestehen der Probezeit sogar den mittleren Schulabschluss. Ein Auslandsjahr von 3 bis 5 Monaten kann fast immer auf die Schulzeit angerechnet werden. Ein solcher Aufenthalt ist sowohl im ersten als auch im zweiten Schulhalbjahr möglich. Als Realschüler planst du deinen Auslandsaufenthalt am besten nach der 10. Klasse.

Bei MAP erhältst du für alle diese organisatorischen Themen wie Zeitraum, Beurlaubung etc. für dein Auslandsjahr kompetente und zuverlässige Unterstützung.

Gerne kannst du uns hier kontaktieren, wenn du Fragen zur Planung deines Auslandsjahres hast.